Qualität, Mitgliedschaft und Rechtsgrundlage

Qualitätssicherung

Wir haben eine gültige Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger Landschaftsverband Rheinland (Landessozialamt) und dem Jugendamt Düsseldorf. In der Leistungsvereinbarung gibt es umfangreiche Qualitätskritierien, die wir erfüllen:

  • Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr
  • Dokumentationssystem & Datenschutz
  • Netzwerkarbeit & Kulturarbeit
  • Supervision und wöchentliche Teamgespräche
  • Teilnahme an Fortbildungen und Arbeitskreisen
  • Multiprofessionelles Team

Rechtsgrundlage

Zuständige Kostenträger sind das Jugendamt (nach § 27 bzw. 35a SGB VIII bis 21 Jahre ) und ab 21 Jahren das Landessozialamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR nach SGB IX). Niederschwellige Unterstützungsangebote im Alltag werden nach § 45 SGB XI im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht.

Die Bundesregierung hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) unterschrieben. Danach haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf Inklusion in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen (Bildung, Wohnen, Gesundheit, Arbeit) und tragen zur Vielfalt der Gesellschaft bei. Wir fühlen uns dieser Konvention verpflichtet.

Seit 1.1.2020 gilt das Bundesteilhabegesetz (BTHG SGB IX) sowie die Anforderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes in NRW (WTG in SGV.NRW) als rechtliche Rahmenbedingungen.

Mitgliedschaft

  • AG Gemeindepsychiatrie Rheinland (AGPR)
  • Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.
  • PSAG Vorstandsmitglied
  • AG Suchtkrankenhilfe Düsseldorf
  • Bunderarbeitsgemeinschaft BAG Kinder psychisch kranker Eltern
  • AK Sozialer Teilhabe Düsseldorf